*Einverständniserklärung
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben. Darüber hinaus nehme ich zur Kenntnis und willige ein, dass meine erhobenen Daten, gemäß § 7 Abs. 5 der Corona-TestV, von der testenden Stelle bis zum 31. Dezember 2024 unverändert gespeichert und aufbewahrt werden. Diese Daten können auf Anordnung der Kassenärztlichen Vereinigung an diese zur Abrechnungsprüfung ausgehändigt werden.
**Datenschutzhinweise: Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um eine Infektion mit einem nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtigen Krankheitserreger. Im Falle eines positiven Testergebnisses ist die testdurchführende Stelle gemäß § 8 IfSG zur unverzüglichen Meldung an das zuständige Gesundheitsamt verpflichtet. Dies hat gemäß § 9 Abs. 1 IfSG namentlich zu erfolgen und beinhaltet die Weiterleitung der in diesem Vordruck erhobenen personenbezogenen Daten an das zuständige Gesundheitsamt. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 9 Abs. 2 g) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Bescheinigung muss, gemäß § 7 Abs. 5 TestV, von der testenden Stelle bis zum 31. Dezember 2024 unverändert gespeichert, beim Abrechnenden aufbewahrt, und bei negativem Testergebnis nicht an die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt werden.